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Betreff: Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses 

aufgrund der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

 

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.

 

Mit diesem Formular können Sie ein Negativzeugnis für Ihren Hund beantragen.

 

Für die Haltung eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Kampfhunde sind Hunde, bei denen von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Bei Hunden der Rassen und Gruppen "American Staffordshire Terrier", "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" sowie deren Kreuzungen untereinander wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet. Diese Einordnung richtet sich nach der Kampfhundeverordnung.

 

Man unterscheidet:

Kampfhunde - Kat. 1:

Bei den in § 1 Abs. 1 KampfhundeV genannten Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund unwiderleglich vermutet.

Nach § 1 Abs. 3 KampfhundeV kann sich die Kampfhundeeigenschaft außerdem auch aus der Ausbildung eines Hundes mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.

Kampfhunde – Kat 2:

Bei den in § 1 Abs. 2 KampfhundeV aufgeführten Hunderassen sowie Kreuzungen wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet, solange nicht der zuständigen Ordnungsbehörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen ist, dass diese keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen.

Hunde anderer Rassen gelten erst dann als Kampfhunde, wenn die Kampfhundeeigenschaft durch die Ortspolizeibehörde festgestellt wurde.

 

Hinweis: Die Kampfhundeverordnung soll die Bevölkerung vor den Gefahren schützen, die von Kampfhunden ausgehen können. Deshalb ist die Haltung von Kampfhunden nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig. Die Voraussetzungen für eine solche Erlaubnis sind sehr streng. In den wenigsten Fällen werden sie vorliegen.

 

Folgende Unterlagen sind erforderlich bzw. folgende Nachweise müssen erbracht werden:

  • Polizeiliches Führungszeugnis (zur Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit)
  • Sachkundebescheinigung für Kampfhundehalter (nach bestandener Sachkundeprüfung)
  • Nachweis eines berechtigten Interesses an der Haltung eines Kampfhundes
  • Angaben über Ort und Zweck der Hundehaltung
  • Nachweis der besonderen Haftpflichtversicherung

 

Achtung: Wird Ihnen die Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes erteilt, müssen Sie diese Erlaubnis oder eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis immer dabeihaben.

 

Ist ihr Hund bereits angemeldet bitten wir nachfolgend um Angaben zur Anmeldung des Hundes.

Wir empfehlen zunächst das Negativzeugnis zu beantragen und anschließend Ihren Hund anzumelden. Hier finden Sie den Link zu unserem Onlinedienst Hundesteueranmeldung. Weitere Informationen zum Halten gefährlicher Tiere siehe im Landesstraf- und Verordnungsgesetz.

Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit.

 

Bei Änderung der Daten hat unverzüglich eine Änderungsmeldung zu erfolgen.

 

Mit der Übermittlung personenbezogener Daten (z.B. Zusendung der Erlaubnis) per E-Mail alternativ per Fax oder Post bin ich einverstanden und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Hilfetext

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

>> Informationen zum Online-Antrag

Hier können Sie das Formular herunterladen.

 

Beim Click auf "Formular zwischenspeichern" wird der Download einer XML-Datei angestossen.

Diese können Sie speichern und zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Click auf den Button "Datei auswählen" wieder ins System laden um das zuvor zwischengespeicherte Formular wieder herzustellen.

Hier haben Sie die möglichkeit ein bereits Teilausgefülltes Formular mti einem Klick auf den Button "Formular Zwischenspeichern" herunterzuladen.

 

Um zu einem späteren Zeitpunkt das Formular wiederherzustellen, können Sie auf den Button "Datei auswählen" klicken und die zuvor heruntergeladene Datei auswählen.

 

Danach wird das Formular mit den von Ihnen zuvor bereits gemachten Angaben neu geladen.

1. Antragssteller


 

Wer einen Kampfhund halten will, bedarf vorab einer Erlaubnis nach Art. 37 Landes-Straf- und Verordnungsgesetz (LStVG).

Polizeiliches Führungszeugnis
Angaben zum gehaltenen Hund

Die Haltung eines Hundes der Kategorie I ist in Bayern von einer besonderen Erlaubnis abhängig, die nur unter äußerst engen Voraussetzungen erteilt wird. So muss der Halter ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gegen seine Zuverlässigkeit dürfen keine Bedenken bestehen. Schließlich dürfen auch keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz drohen.

 

Bei einem Hund der Kategorie II muss durch Sachverständigengutachten nachgewiesen werden, dass das Tier keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. 

 

Mögliche Rassen:

Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu,...

Ist Ihr Hund gechipt bzw. gekennzeichnet dann tragen Sie hier die Chipnummer ein. Der Chip zeigt beim Ablesen eine 15-stellige Nummer. 

Ort und Zweck der Hundehaltung

Unterbringung des Tieres in geeigneten Räumlichkeiten, so dass keine Gefahr für Gesundheit, Leben, Eigentum oder Besitz insbesondere für Nachbarn von der Tierhaltung ausgehen kann.

Angaben zur Haftpflichtversicherung
Stellungnahme des amtlich bestellten Hundesachverständigen (Gutachter)

Für die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes müssen Sie eine Sachkunde besitzen. Das heißt, Sie müssen über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, damit Sie Ihren Hund jederzeit so halten und führen können, dass von ihm keine Gefahr für andere Menschen oder Tiere ausgeht. Die Sachkunde weisen Sie durch das Bestehen einer Prüfung nach.

Hinweis: Der Nachweis der Sachkunde bezieht sich dabei jeweils nur auf den Hund, mit dem Sie den praktischen Teil der Prüfung abgelegt haben.

Wie geht es weiter?

Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen. Nachfolgend wird der Antrag per E-Mail  an die Stadt Ansbach übermittelt.

Hier können Sie weitere Anmerkungen hinterlassen

1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt

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