DE | EN
all fields marked with a (*) are required and must be filled out

 

Betreff: Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses 

aufgrund der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

 

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.

 

Mit diesem Formular können Sie ein Negativzeugnis für Ihren Hund beantragen.

 

Für die Haltung eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Kampfhunde sind Hunde, bei denen von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Bei Hunden der Rassen und Gruppen "American Staffordshire Terrier", "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" sowie deren Kreuzungen untereinander wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet. Diese Einordnung richtet sich nach der Kampfhundeverordnung.

 

Man unterscheidet:

Kampfhunde - Kat. 1:

Bei den in § 1 Abs. 1 KampfhundeV genannten Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund unwiderleglich vermutet.

Nach § 1 Abs. 3 KampfhundeV kann sich die Kampfhundeeigenschaft außerdem auch aus der Ausbildung eines Hundes mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.

Kampfhunde – Kat 2:

Bei den in § 1 Abs. 2 KampfhundeV aufgeführten Hunderassen sowie Kreuzungen wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet, solange nicht der zuständigen Ordnungsbehörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen ist, dass diese keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen.

Hunde anderer Rassen gelten erst dann als Kampfhunde, wenn die Kampfhundeeigenschaft durch die Ortspolizeibehörde festgestellt wurde.

 

Hinweis: Die Kampfhundeverordnung soll die Bevölkerung vor den Gefahren schützen, die von Kampfhunden ausgehen können. Deshalb ist die Haltung von Kampfhunden nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig. Die Voraussetzungen für eine solche Erlaubnis sind sehr streng. In den wenigsten Fällen werden sie vorliegen.

 

Folgende Unterlagen sind erforderlich bzw. folgende Nachweise müssen erbracht werden:

  • Polizeiliches Führungszeugnis (zur Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit)
  • Sachkundebescheinigung für Kampfhundehalter (nach bestandener Sachkundeprüfung)
  • Nachweis eines berechtigten Interesses an der Haltung eines Kampfhundes
  • Angaben über Ort und Zweck der Hundehaltung
  • Nachweis der besonderen Haftpflichtversicherung

 

Achtung: Wird Ihnen die Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes erteilt, müssen Sie diese Erlaubnis oder eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis immer dabeihaben.

 

Ist ihr Hund bereits angemeldet bitten wir nachfolgend um Angaben zur Anmeldung des Hundes.

Wir empfehlen zunächst das Negativzeugnis zu beantragen und anschließend Ihren Hund anzumelden. Hier finden Sie den Link zu unserem Onlinedienst Hundesteueranmeldung. Weitere Informationen zum Halten gefährlicher Tiere siehe im Landesstraf- und Verordnungsgesetz.

Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit.

 

Bei Änderung der Daten hat unverzüglich eine Änderungsmeldung zu erfolgen.

 

Mit der Übermittlung personenbezogener Daten (z.B. Zusendung der Erlaubnis) per E-Mail alternativ per Fax oder Post bin ich einverstanden und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Hier können Sie das Formular herunterladen.

 

1. Antragssteller


 

Wer einen Kampfhund halten will, bedarf vorab einer Erlaubnis nach Art. 37 Landes-Straf- und Verordnungsgesetz (LStVG).

Polizeiliches Führungszeugnis
Angaben zum gehaltenen Hund
Ort und Zweck der Hundehaltung
Angaben zur Haftpflichtversicherung
Stellungnahme des amtlich bestellten Hundesachverständigen (Gutachter)
Wie geht es weiter?

Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen. Nachfolgend wird der Antrag per E-Mail  an die Stadt Ansbach übermittelt.

Hier können Sie weitere Anmerkungen hinterlassen

1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt