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Betreff: Meldung als Lebensmittelunternehmer nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

 

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.

 

Lebensmittelunternehmer haben nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zu melden.

 

Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Nicht zu den Lebensmitteln gehören z. B. lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind und Pflanzen vor dem Ernten.

 

Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten, hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen.

 

Bei Änderung der Daten hat unverzüglich eine Änderungsmeldung zu erfolgen.

 

Mit der Übermittlung personenbezogener Daten (z.B. Zusendung der Erlaubnis) per E-Mail alternativ per Fax oder Post bin ich einverstanden und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Hier können Sie das Formular herunterladen.

 

 

1. Antragssteller
2. Antragsdaten
Betriebsart / Tätigkeit
Wie geht es weiter?

Nachdem Bestätigen der zur Kenntnisnahme der 'Hinweise, Beschreibungen und Voraussetzungen weiter unten, haben Sie die Möglichkeit dieses Formular abzusenden und samt Ihren Angaben herunterzuladen.

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1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt