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Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.

 

Bitte befüllen Sie dieses Formular, wenn Sie einen Anderen die Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung erteilen möchten. 

 

Der Antrag kann anschließend ausgedruckt werden.

 

Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie im Personenstandsgesetz (PStG) sowie den BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch).

 

Bei Änderung der Daten hat unverzüglich eine Änderungsmeldung zu erfolgen.

 

Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Ansbach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Erforderlichkeit der Datenangabe Nach § 12 PStG sind die Daten für die Bevollmächtigung, wenn ein Eheschließender nicht persönlich bei der Anmeldung der Eheschließung anwesend sein kann. erforderlich. Die Daten werden für die Antragsbearbeitung benötigt. Ohne Angabe der Daten ist die Bearbeitung nicht möglich. Widerrufsrecht bei Einwilligung Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft bei der verantwortlichen Dienststelle widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird davon nicht beeinträchtigt.

 

Mit der Übermittlung personenbezogener Daten (z.B. Zusendung der Erlaubnis) per E-Mail alternativ per Fax oder Post bin ich einverstanden und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Bitte Zutreffendes ankreuzen oder ggf. Feld ausfüllen.

 

Unvollständige Angaben können Rückfragen ergeben, die zu einer Verzögerung der Anmeldung der Eheschließung führen. Die Daten werden zur Prüfung ob der Ehefähigkeit ein rechtliches Hindernis entgegensteht und der damit verbundenen Erklärungen und Mitteilungen benötigt. Sie werden aufgrund des Personenstandsgesetzes, Bürgerlichen Gesetzbuches und dessen Einführungsgesetz erhoben.

 

Da ich zur Anmeldung der Eheschließung nicht anwesend sein kann, mache ich zur Beantragung folgende Angaben:

1. Antragssteller
Staatsangehörigkeit
Zweitwohnsitz in Ansbach
Familienstand
Ehe
Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit
Gemeinsame Kinder
Kind
Namensführung

Der Name einer Person unterliegt grundsätzlich dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Man kann nach der Eheschließung seinen Namen durch Erklärung (Rechtswahl) gegenüber dem Standesamt aber auch entweder nach dem Recht des Staates führen, dem einer der Ehegatten angehört, oder nach deutschem Recht, wenn einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Nach deutschem Recht kann bei der Eheschließung oder auch noch danach der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung geführte Name eines Ehegatten zum Ehenamen bestimmt werden.

Eheverbot
Vollmacht

Hiermit bevollmächtige ich meine Verlobte bzw. meinen Verlobten

die Eheschließung beim Standesamt anzumelden.

Alle vorstehenden Angaben habe ich nach bestem Wissen gemacht. Mir ist bekannt, dass falsche oder unvollständige Angaben gegenüber dem Standesamt als Ordnungswidrigkeit (unter Umständen strafrechtlich) geahndet werden können. Ich habe nichts verschwiegen, was zu einer Aufhebung der Ehe führen könnte.

 

Bei weiteren Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt Ansbach. Sie erreichen uns telefonisch unter der Telefonnummer 0981/51-292 oder per E-Mail unter standesamt@ansbach.de

 

Wie geht es weiter?

Nachdem Bestätigen der zur Kenntnisnahme der 'Hinweise, Beschreibungen und Voraussetzungen weiter oben, haben Sie die Möglichkeit dieses Formular samt Ihren Angaben herunterzuladen.

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