DE | EN
all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Antragsschluss ist Mittwoch 31.05.2026 Mitternacht

 

Die erteilten Ausnahmegenehmigungen müssen von Antragssteller persönlich und gegen Unterschrift der Belehrungen von Montag dem 01.06.2026 bis Mittwoch dem 03.06.2026 zu den üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung abgeholt werden.

1. Angaben zum Antragstellenden
2. Angaben zur Nutzung der Strecke
Nachweise zur Antragsbegründung
3. Wichtige Hinweise

Laden Sie sich hier bitte die Belehrung herunter.

  • Einen Absatz mit Belehrungen (Fahren Schrittgeschwindigkeit, kein Halten, kein Parken, Anweisungen ist folge zu leisten, Rettungswege sind freizumachen, ggf.. Geleit durch security, ggf. Kontaktnummer wenn Geleit nötig wird.
  • Hinweis, die Karte ist Fahrer und Fahrzeug gebunden. Dass ggf. im Nachgang Nachweise eingefordert werden können wenn missbräuchlich benutzt usw.
  • Dies muss unterschrieben werden – könnte man auch bei Ausgabe der Karte machen.
  • Die Genehmigung kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erteilt werden.
  • Bitte beachten Sie, dass keine Genehmigung für Versorgungsfahrten (z. B. Einkäufe) oder sonstige Bedürfnisse des täglichen Bedarfs erteilt wird.
  • Ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung besteht nicht.
  • Bei Bedarf können weitere Unterlagen und Nachweise angefordert werden. Bitte stellen Sie eine zeitnahe Beantwortung unserer Rückfragen sicher.
  • Über Zustimmung oder Ablehnung informieren wir Sie per E-Mail oder telefonisch.
powered by XIMA® formcycle