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Der Zuschussantrag ist zwingend vor Maßnahmenbeginn bzw. Anschaffung zu stellen!

Der Verein erkennt die für die Vergabe der Sportförderungsmittel aufgestellten Richtlinien an.
Die Stadt ist berechtigt, durch das städt. Rechnungsprüfungsamt die bestimmungsgemäße Verwendung der von ihr ausgegebenen Sportförderungsmittel durch Einsicht in die Bücher und Belege nachprüfen zu lassen.
Im Übrigen gelten die Richtlinien über die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Ansbach an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien).

 

Um diesen Antrag stellen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Kostenvoranschlag, Kostenschätzung
  • verbindlicher Finanzierungsplan 
  • Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins 

 

Eventuell benötigen Sie auch folgende optionale Dokumente:

  • Baufachliche Unterlagen wie Bauplan, Lageplan, Baubeschreibung, etc.
  • Nachweis über die Eigenmittel
  • Aufstellung der Eigenleistungen
  • Antrag an BLSV in Ablichtung
  • Miet-, Pacht- oder Nutzungsvertrag

 

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit der Übermittlung personenbezogener Daten (z.B. Zusendung der Erlaubnis) per E-Mail alternativ per Fax oder Post bin ich einverstanden und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Hier können Sie das Formular herunterladen.

 

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1. Antragsteller

Vereinsvertretung

2. Mitgliederstand zum 1.1.2024
3. Vom Zuschuss betroffene Sportanlage(n)
4. Für welchen Zweck wird der Zuschuss beantragt?
5. Anlagen
6. Erklärung des Vereins

genehmigt und von den Kassenprüfern geprüft.

7. vorläufiger Finanzierungsplan

Eigenmittel des Vereins

Darlehen

Erwartete Zuschüsse

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