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Betreff: Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung

 

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise:

 

Antragsberechtigt sind nur Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Ansbach haben. Wenn die Staatsangehörigkeit nicht Deutsch ist, benötigen wir immer eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, bei Nicht-EU-Staatsangehörigen immer auch den Aufenthaltstitel oder die Fiktionsbescheinigung (v.a. ukrainische Flüchtlinge).

 

Der Hauptmieter stellt den Antrag für sich und seine Familienangehörigen. Für jeden Familienangehörigen mit eigenem Einkommen muss dann die Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige ausgefüllt werden. Der Antragssteller füllt die Einkommenserklärung Antragssteller aus.

 

Studenten, die Bafög und elterliche Unterstützung erhalten, gehören zum Haushalt der Eltern und können keinen eigenen WBS beantragen.

 

Für jede Person mit Einkommen sind die Einkommensnachweise hochzuladen, z.B.:

 

- Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate

- Rentenbescheid

- Witwenrentenbescheid

- Betriebsrentenbescheid

- Jobcenter-Leistungsbescheid

- Sozialhilfebescheid (Grundsicherung)

- Erwerbsminderungsrentenbescheid

 

Zum Nachweis, dass kein Einkommen erzielt wird, gerade bei Kindern und Studenten:

 

- Immatrikulationsbescheinigung

- Schulbescheinigung

 

Falls eine Schwerbehinderung vorliegt, benötigen wir eine Kopie des Schwerbehindertenausweises.

 

Bei besonderer Härte benötigen wir eine ausführliche Begründung, z.B. drohende Obdachlosigkeit, bereits bestehende Obdachlosigkeit etc.

 

Wenn uns alle Unterlagen vorliegen, berechnen wir, ob die Person(en) antragsberechtigt ist/sind. Falls ja, erhalten Sie von uns einen kostenpflichtigen Wohnberechtigungsschein per Post. Falls nicht, erhalten Sie eine kostenfreie Ablehnung.

 

Gültigkeit des Wohnberechtigungsscheins


Der Wohnberechtigungsschein ist ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig und muss anschließend neu beantragt werden.

Der Wohnberechtigungsschein kostet maximal 20€ Bearbeitungsgebühr.

 

Hinweis nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Verantwortlich fur die Verarbeitung dieser Daten ist die für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins oder eine Benennung zuständige
Stelle (§ 1 Abs. 3 Durchführungsverordnung Wohnungsrecht). Die in Nummern 1 bis 8 sowie die mit Hilfe der Einkommenserklärungen Stabau
Ill a und Ill b erfragten Daten werden erhoben, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Festlegung der Wohnberechtigung vorliegen.
Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung sind Art. 6 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes, Art. 21 des Bayerischen
Wohnraumförderungsgesetzes
. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten
können Sie auf der Internetseite der zuständigen Stelle abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen
Sachbearbeiter oder von dem jeweiligen behördlichen Datenschutzbeauftragten.

 

Hinweis zu den Haushaltsangehörigen

 

Zum Haushalt rechnen neben dem Antragsteller, dem Ehegatten, dem Lebenspartner und dem Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten
Lebensgemeinschaft nachstehende Personen, wenn sie miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen:

Verwandte in gerader Linie (z. B. Eltern, Kinder, Enkel) und zweiten Grades in der Seitenlinie (Geschwister), Verschwägerte in gerader
Linie (z. B. Schwiegereltern, Stiefkinder) und zweiten Grades in der Seitenlinie (Geschwister des Ehegatten), Pflegekinder und Pflegeeltern.
Zum Haushalt rechnen diese Personen auch, wenn zu erwarten ist, dass sie alsbald und auf Dauer in den Haushalt aufgenommen werden,
sowie Kinder, deren Geburt auf Grund einer bestehenden Schwangerschaft zu erwarten ist.

Zum Haushalt rechnen nicht Personen, bei denen Zu erwarten ist, dass diese sich alsbald und auf Dauer vom Haushalt lösen werden.

 

Mit der Übermittlung personenbezogener Daten (z.B. Zusendung der Erlaubnis) per E-Mail alternativ per Fax oder Post bin ich einverstanden und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

 

Hinweis zu den hochzuladenden Dateien

 

In ihrer Gesamtheit darf die Größe der hochgeladenen Dateien bei Formularabsendung  nicht mehr als 40MB betragen.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

>> Informationen zum Online-Antrag

Hier können Sie das Formular herunterladen.

 

Beim Click auf "Formular zwischenspeichern" wird der Download einer XML-Datei angestossen.

Diese können Sie speichern und zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Click auf den Button "Datei auswählen" wieder ins System laden um das zuvor zwischengespeicherte Formular wieder herzustellen.

Hier haben Sie die möglichkeit ein bereits Teilausgefülltes Formular mti einem Klick auf den Button "Formular Zwischenspeichern" herunterzuladen.

 

Um zu einem späteren Zeitpunkt das Formular wiederherzustellen, können Sie auf den Button "Datei auswählen" klicken und die zuvor heruntergeladene Datei auswählen.

 

Danach wird das Formular mit den von Ihnen zuvor bereits gemachten Angaben neu geladen.

  • für öffentlich geförderten Mietwohnraum (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz  BayWoBindG)
  • für mit Aufwendungsdarlehen oder Darlehen der vereinbarten Förderung geförderten Mietwohnraum
    (§§ 88, 88d, 88e Zweites Wohnungsbaugesetz)
    • für nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) geförderten
      Mietwohnraum
  • in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf (Art. 5 BayWoBindG i.V.m. § 3 Durchführungsverordnung Wohnungsrecht)
  • aufgrund eines sonstigen Wohnungsbenennungs- oder Wohnungsbesetzungsrechts *)
1. Antragssteller
2. Weitere Haushaltsangehörige
3. Angaben zur künftigen Wohnung

Vermieter

4. Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis

Im Wohnberechtigungsschein soll vermerkt werden, dass mein Haushalt die Vorraussetzungen für den Bezug einer Wohnung mit folgenden Vergabevorbehalten erfüllt:

5. Begründung für einen zusätzlichen Raumbedarf
6. Begründung für eine behindertengerechte Wohnung
7. Begründung für die Dringlichkeit des Antrags
8. Sonstige Angaben
Bitte beachten Sie: Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung(en) aus, diese finden Sie unter folgendem Link Wohnberechtigungsschein / Stadt Ansbach. Speichern Sie diese ab und laden Sie diese wieder hoch. Bitte tragen Sie Ihren Namen im Feld "Unterschrift" ein. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich.

In ihrer Gesamtheit darf die Größe der hochgeladenen Dateien bei Formularabsendung  nicht mehr als 40MB betragen!

Bitte beachten Sie dass nur Dateien im Format pdf. hochgeladen werden können maximale Größe 3 MB.

Bitte beachten Sie dass nur Dateien im Format pdf. hochgeladen werden können maximale Größe 3 MB.

Weitere Dokumente

Folgende Dokumente müssen Sie ggf. für die Bearbeitung noch hochladen:

 

Für jede Person mit Einkommen sind die Einkommensnachweise hochzuladen, z.B.:

- Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate

- Rentenbescheid

- Witwenrentenrentenbescheid

- Betriebsrentenbescheid

- Jobcenter-Leistungsbescheid

- Sozialhilfebescheid

- Erwerbsminderungsrentenbescheid

 

Zum Nachweis, dass kein Einkommen erzielt wird, gerade bei Kindern und Studenten:

- Immatrikulationsbescheinigung

- Schulbescheinigung (Grundsicherung)

 

Falls eine Schwerbehinderung vorliegt, benötigen wir eine Kopie des Schwerbehindertenausweises.

 

Antragssteller

Weitere Haushaltsangehörige

Bitte er

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?
Wie geht es weiter?

Nachdem der gegebenen Versicherung der Vollständigkeit und Wahrheitsentsprechung, haben Sie die Möglichkeit das Formular abzusenden und anschließend auch als PDF herunterzuladen.

Ich versichere, dass die Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen und dass für jeden Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen eine Einkommenserklärung beigegeben ist. Ich werde Änderungen während des Verfahrens (z.B. der Anschrift, der Zahl der Haushaltsangehörigen) dem Amt unverzüglich mitteilen.

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