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Betreff: Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte

 

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.

 

Mit den nachfolgenden Antrag haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte zu stellen. 

 

Bei Änderung der Daten hat unverzüglich eine Änderungsmeldung zu erfolgen.

 

Mit der Übermittlung personenbezogener Daten (z.B. Zusendung der Erlaubnis) per E-Mail alternativ per Fax oder Post bin ich einverstanden und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Hier können Sie das Formular herunterladen.

 

 

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Hinweise und Erklärung

 

  • Die Erteilung oder Versagung der Erlaubnis ist kostenpflichtig.

  • Die oben bezeichneten Schusswaffen dürfen Sie erst dann führen, wenn Sie m Besitz der beantragten Erlaubnis sind. Jeder Verstoß wird als Straftat verfolgt und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft.

  • Das Überlassen oben bezeichneter Schusswaffen an Personen unter 18 Jahre ist verbo-ten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis 10.000 €.

  • Es ist auch mit Kleinem Waffenschein verboten, die oben bezeichneten Waffen bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen,Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen mitzuführen. Hierzu gehören auchFaschings-, Theater-, Kino- oder Tanzveranstaltungen jeder Art (einschließlich des regel-mäßigen Diskothekenbetriebes). Jeder Verstoß wird als Straftat verfolgt.

  • Waffen und Munition müssen stets so aufbewahrt werden, dass sie nicht abhanden-kommen können (Diebstahl, Verlust) oder unbefugte Dritte, z.B. minderjährige Familien-angehörige, sie an sich nehmen können. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer ört-lich zuständigen Waffenbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt). Verstöße führenzur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit und können mit Bußgeld bis zu 10.000 € geahndet werden.Die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen und Munition hat gemäß & 13 Abs. 2 Nr. 1AWaffV ungeladen und in einem verschlossenen Behältnis (mit Schlüssel- oder Zahlen-schloss mechanisch oder elektronisch) zu erfolgen. Verstöße führen zur waffenrechtli-chen Unzuverlässigkeit und können mit Bußgeld bis zu 10.000 € geahndet werden.

1. Antragssteller
2. Art der Waffe
3. Angaben zu bisherigen Anträgen und Waffen

Welche?

4. Vorhandene Schusswaffen / Munition
5. Angaben zur Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
2. Angaben zur Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
6. Aufbewahrung
3. Aufbewahrung
4. Begründung
7. Sachkunde

Bitte bringen Sie bei Abholung der WBK das Original der Sachkundeprüfung mit.

Personalausweis
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1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt