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Die in diesem Formular erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 8 Sprengstoffgesetz benötigt. In diesem  Zusammenhang wird unter anderem die unbeschränkte Auskunft aus dem  Bundeszentralregister und eine Stellungnahme der örtlich zuständigen Polizei eingeholt, ob gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat abhängig ist oder ob andere Umstände vorliegen, die Ihre Zuverlässigkeit nach dem Sprengstoffgesetz in Frage stellen könnten.

Hier können Sie das Formular herunterladen.

 

 

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1. Antragssteller
2. Notwendigkeit
3. Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
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