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Sonderparkausweis

Nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) berechtigt der Ausweis zum Parken des Fahrzeuges bei gut erkennbarer Park-Ausweisgenehmigung in folgenden Bereichen:

  • im eingeschränkten Halteverbot / in Halteverbotszone (Verkehrszeichen 286/290 StVO)

  • ​auf Bewohnerparkplätzen,

  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, 

  • an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer.

  • Im verkerhsberuhigten Bereich außerhalb markierter Flächen

Hinweis zur Erteilung

Eine Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden für Fahrzeuge, die als Werkstattwagen fest ausgebaut sind oder erkennbar (zum Beispiel durch Aufbauten und Einbauten, großflächige dauerhafte Beschriftung, Mitführen von Werkzeugen oder Arbeitsmaterial in größerem Umfang) als solche oder für Transportzwecke oder Servicezwecke genutzt werden. In der Regel sind dies ausschließlich firmeneigene Lastkraftwagen, Kleinlastwagen oder Kastenwagen. Personenkraftwagen werden grundsätzlich nicht als Fahrzeuge in diesem Sinne anerkannt, es sei denn, dass sie erkennbar oben angegebene Merkmale aufweisen.

 

Erforderliche Unterlagen für Handwerker

  • Eintrag in die Handwerkskammer (nur bei Erstantrag)
  • Gewerbeanmeldung (nur bei Erstantrag)
  • KFZ-Schein(e) (bis zu 3 Kennzeichen möglich)

Hinweise zur Erteilung für Sozial Dienste

Eine Ausnahmegenehmigung kann ausgestellt werden für Personen oder Organisationen, die im sozialen Dienst tätig sind und hierbei eine größere Zahl hilfs- und pflegebedürftige Menschen  etreuen.
 

Erforderliche Unterlage für Soziale Dienste

  • KFZ-Schein(e) (bis zu 3 Kennzeichen möglich)

Mit der Übermittlung personenbezogener Daten (z.B. Zusendung der Erlaubnis) per E-Mail alternativ per Fax oder Post bin ich einverstanden und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Hier können Sie das Formular herunterladen.

 

 

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1. Antragsdaten

Hiermit beantrage ich die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Geltungsbereich Stadtgebiet Ansbach gemäß § 46 StVO für die Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

von

bis

Bitte Beachten Sie bei der Antragstellung eine Bearbeitungszeit von 2 Werktagen (Mo-Fr) 

2. Antragssteller
3. Fahrzeuge

Bitte geben Sie nachfolgend bis zu 3 Kfz-Kennzeichen ein, für die Sie eine Parkkarte beantragen möchten.

4. Anlagen
Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?
Wie geht es weiter?

Nachdem Bestätigen der zur Kenntnisnahme der 'Hinweise, Beschreibungen und Voraussetzungen weiter oben, haben Sie die Möglichkeit dieses Formular abzusenden und samt Ihren Angaben herunterzuladen.