DE | EN
all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Hinweise zur „Vorübergehenden Verwendung von Räumen für eine Veranstaltung“
Stadt Ansbach – Hochbau- und Bauordnungsamt


ALLGEMEINES

Die vorübergehende Verwendung von Räumen für Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern ist nach § 47 Versammlungsstättenverordnung in folgendem Fall bei der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen:
•    Die Räume entsprechen nicht den Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung und
•    eine baurechtliche Genehmigung als Versammlungsraum, die die Art der beabsichtigten Veranstaltung einschließt, liegt nicht vor.

Die Anzeige mit den erforderlichen Unterlagen ist mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Stadt Ansbach einzureichen.

Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt dem Betreiber oder Veranstalter den Eingang der Anzeige und teilt ihm mit, ob sie beabsichtigt, bauaufsichtliche Maßnahmen nach Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO zu treffen bzw. unter welchen Voraussetzungen von der Anordnung solcher Maßnahmen abgesehen wird.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

Gemäß § 47 VStättV und um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden sind folgende Unterlagen vorzulegen:


1.    Formloses Anschreiben (1-fach) das die folgenden Angaben beinhaltet:

  • Adresse und Telefonnummer des verantwortlichen Veranstalters bzw. Betreiber
  • Art der Veranstaltung
  • Ort der Veranstaltung (Straße, Hausnummer, Plz., Ort, Flur-Nr.)
  • Datum und Dauer der Veranstaltung
  • Maximal zu erwartende Teilnehmeranzahl
  • Die Verwendung von offenem Licht oder Feuer ist auf jeden Fall in der Anzeige anzugeben. Außerdem ist bei Musik- und Tanzveranstaltungen anzugeben, in welcher Form Musik dargeboten wird. z.B. Live-Band.
  • Zweckdienlich sind auch Angaben über vorgesehene Brandschutzmaßnahmen, wie z.B.  Brandsicherheitswache, Feuerlöschgeräte, Sicherheitsbeleuchtung.

2.    Planunterlagen:

  • Bestuhlungsplan, 2-fach (mind. DIN A3) des Veranstaltungsraumes (Halle, Raum o.vgl.) in dem die Anordnung der Sitz- und Stehplätze, sowie der Verlauf der Rettungswege dargestellt ist.

Hier können Sie das Formular herunterladen.

 

 

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

1. Antragsteller

Verantwortlicher Veranstalter bzw. Betreiber

2. Veranstaltung

Ort der Veranstaltung 

Dauer der Veranstaltung

von

bis

Maximal zu erwartende Teilnehmerzahl

3. Anlagen
Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?
Wie geht es weiter?

Nachdem Bestätigen der zur Kenntnisnahme der 'Hinweise, Beschreibungen und Voraussetzungen weiter oben, haben Sie die Möglichkeit dieses Formular abzusenden und samt Ihren Angaben herunterzuladen.

1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt