Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den kommenden Jahren ausgetauscht werden. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Mit der Übermittlung personenbezogener Daten (z.B. Zusendung der Erlaubnis) per E-Mail alternativ per Fax oder Post bin ich einverstanden und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
Hier haben Sie die Möglichkeit, sich einen leeren Antrag als PDF herunterzuladen bzw. eine zuvor gespeicherte Version den Antrags im XML-Format hochzuladen.
Wir empfehlen ein halbes Jahr vor Ablauf der Gültigkeit den Führerschein umzutauschen. Damit vermeiden Sie unnötige Wartezeiten.
Für den Umtausch benötigen Sie folgende Unterlagen:
Sie können hierfür online einen Termin vereinbaren oder vor Ort eine Wartemarke ziehen Terminvereinbarung