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Hinweise

1. Der ausgefüllte Antrag ist mit den vollständigen Unterlagen bei der Stadt Ansbach – Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz – abzugeben.
2. Von der Stadt Ansbach wird nach Prüfung der Unterlagen der Zuschuss verbindlich zugesagt.
3. Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden.
4. Nach Fertigstellung ist die Schlussrechnung mit Überweisungsbeleg beim Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz der Stadt Ansbach einzureichen.
5. Die Rechnung muss spätestens 12 Monate nach Bewilligung der Förderung eingegangen sein.
6. Ergibt sich in der Schlussrechnung gegenüber dem Voranschlag eine Kostenminderung (Flächenreduzierung etc.), wird der Zuschuss anteilig gekürzt. Erhöhungen gegenüber dem Voranschlag bleiben unberücksichtigt.
7. Nach Prüfung der Schlussrechnung wird der Zuschuss von der Stadt Ansbach auf das oben angegebene Konto überwiesen. Zwischenzeitlich geänderte Bankverbindungen sind mitzuteilen.
8. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Ansbach. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Zuteilung erfolgt nur im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.
9. Die Förderungen können mit einem KfW-Kredit kombiniert werden.

10. Bitte beachten Sie die Förderrichtlinien.

11. Mit der Übermittlung personenbezogener Daten (z.B. Zusendung der Erlaubnis) per E-Mail alternativ per Fax oder Post bin ich einverstanden und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.


Rückfragen an:

Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz

 

Johann-Sebastian-Bach-Platz 1

91522 Ansbach

Tel.: 0981/51-8210
max.griesser@ansbach.de

 

Wichtig:

Unterliegt das zu fördernde Objekt dem Ensemble- oder Denkmalschutz, so sind die Maßnahmen an Fenstern, Dach-  oder Außenwänden mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, Tel.: 0981/51-493, denkmalschutz@ansbach.de, abzustimmen.

 

Ein Förderung kann nur mit Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde erfolgen.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

>> Informationen zum Online-Antrag

Hier können Sie das Formular hernuterladen

 

 

Beim Click auf "Formular zwischenspeichern" wird der Download einer XML-Datei angestossen.

Diese können Sie speichern und zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Click auf den Button "Datei auswählen" wieder ins System laden um das zuvor zwischengespeicherte Formular wieder herzustellen.

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich einen leeren Antrag als PDF herunterzuladen bzw. eine zuvor gespeicherte Version den Antrags im XML-Format hochzuladen.

1. Antragssteller
2. Angaben zur Maßnahme
3. Anlagen
4. Weitere Fördermittel
Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt

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