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Hinweise

1. Der ausgefüllte Antrag ist mit den vollständigen Unterlagen bei der Stadt Ansbach – Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz – abzugeben.
2. Von der Stadt Ansbach wird nach Prüfung der Unterlagen der Zuschuss verbindlich zugesagt.
3. Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden.
4. Nach Fertigstellung ist die Schlussrechnung mit Überweisungsbeleg beim Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz der Stadt Ansbach einzureichen.
5. Die Rechnung muss spätestens 12 Monate nach Bewilligung der Förderung eingegangen sein.
6. Ergibt sich in der Schlussrechnung gegenüber dem Voranschlag eine Kostenminderung (Flächenreduzierung etc.), wird der Zuschuss anteilig gekürzt. Erhöhungen gegenüber dem Voranschlag bleiben unberücksichtigt.
7. Nach Prüfung der Schlussrechnung wird der Zuschuss von der Stadt Ansbach auf das oben angegebene Konto überwiesen. Zwischenzeitlich geänderte Bankverbindungen sind mitzuteilen.
8. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Ansbach. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Zuteilung erfolgt nur im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.
9. Die Förderungen können mit einem KfW-Kredit kombiniert werden.

10. Bitte beachten Sie die Förderrichtlinien.

11. Mit der Übermittlung personenbezogener Daten (z.B. Zusendung der Erlaubnis) per E-Mail alternativ per Fax oder Post bin ich einverstanden und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.


Rückfragen an:

Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz

 

Johann-Sebastian-Bach-Platz 1

91522 Ansbach

Tel.: 0981/51-8210
max.griesser@ansbach.de

 

Wichtig:

Unterliegt das zu fördernde Objekt dem Ensemble- oder Denkmalschutz, so sind die Maßnahmen an Fenstern, Dach-  oder Außenwänden mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, Tel.: 0981/51-493, denkmalschutz@ansbach.de, abzustimmen.

 

Ein Förderung kann nur mit Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde erfolgen.

Hier können Sie das Formular hernuterladen

 

 

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1. Antragssteller
2. Angaben zur Maßnahme
3. Anlagen
4. Weitere Fördermittel
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1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt