DE | EN
all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Betreff: Antrag auf Heilpraktikererlaubnis

 

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.

 

Mit den nachfolgenden Antrag haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Erlaubnis zur Zulassung als Heilpraktiker unbeschränkt/Physiotherapie/Podologie/Psychotherapie zu stellen.

 

Bei Änderung der Daten hat unverzüglich eine Änderungsmeldung zu erfolgen.

 

Mit der Übermittlung personenbezogener Daten (z.B. Zusendung der Erlaubnis) per E-Mail alternativ per Fax oder Post bin ich einverstanden und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Hier können Sie das Formular herunterladen.

Heilpraktikererlaubnis
1. Antragssteller/in
2. Benötigte Originaldokumente

Hinweis: Die nachfolgenden Dokumente werden im Original benötigt. Sie können diese persönlich vorbeibringen oder per Post an folgende Adresse schicken:

 

Amt für Ordnung, Straßenverkehr und Bürgerservice

Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Nürnberger Straße 32, 1. OG, Zimmer 1.15

91522 Ansbach

Folgende Dokumente müssen im Original vorgelegt werden :

  • Geburtsurkunde
  • Lebenslauf (in tabellarischer Form, lückelos und unterschrieben)
  • Ärztliches Attest (Ärztliches Zeugnis, welches die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufes aus medizinischer Sicht bestätigt)
  • Amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf
  • Nachweis über Schulabschluss (mindestens Hauptschule)
  • Nachweis über Schulabschluss (mindestens Hauptschule)
  • Nachweis über Physiotherapieausbildung
  • Nachweis über Schulabschluss (mindestens Hauptschule)
  • Nachweis über Podologieausbildung
  • Nachweis über Schulabschluss (mindestens Hauptschule)
  • Nachweis über Schulabschluß (Hochschule)
  • Zeugnis über Diplomprüfung im Studiengang klinische Psychologie
  • Nachweis über Schulabschluss (mindestens Hauptschule)
  • Nachweis über Physiotherieausbildung/Podologieausbildung
  • Nachweis über 60 Unterrichtseinheiten Schulungszeugnis nach Muster-Curriculum

Hinweis: Bei Hauptwohnsitz in Ansbach kann das amtliche Führungszeugnis beim Bürgeramt in der Nürnberger Straße 32 im EG, beantragt werden. Auswärtige wenden sich bitte an das für sie zuständige Einwohnermeldeamt. Das Führungszeugnis ist direkt an das Amt für Ordnung, Straßenverkehr und Bürgerservice Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung zu senden. Ein an die Privatadresse gerichtetes Führungszeugnis kann leider nicht anerkannt werden. Es fallen unter Umständen zusätzliche Gebühren an.

3. Bereits beantragte Erlaubnis:
4. Straf- oder Ermittlungsverfahren
5. Überprüfungstermin
6. Urkunde

Hinweis: Die Kosten für eine Urkunde betragen 30,- Euro.

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

 

Wir empfehlen im nächsten Schritt einen persönlichen Termin mit Frau Hölldobler zu vereinbaren und die notwendigen Unterlagen einzureichen. Alternativ können die Unterlagen auch per Post eingereicht werden.

 

Bitte bestätigen Sie die Hinweise, Beschreibungen und Vorrausetzungen zur Kenntnis zu nehmen um den Antrag abzusenden.

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt