Richtlinien für die Anmeldung und den Einsatz als ehrenamtlicher Bildungsvermittler der Stadt Ansbach
Speicherung und Verarbeitung von Daten, Datenschutz
Die Stadt Ansbach speichert und verarbeitet Ihre persönlichen Angaben und Ihre Kontaktdaten für den Aufbau eines Pools ehrenamtlicher Bildungsvermittler und deren Vermittlung gemäß den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO). Ihre Daten bleiben solange gespeichert, bis Sie der Verarbeitung widersprechen bzw. sich als ehrenamtlicher Bildungsvermittler abmelden.
Wird ein Bildungsvermittler benötigt, läuft die Anfrage und Vermittlung über die Stabstelle Integration der Stadt Ansbach, ohne dass Ihre Angaben und Kontaktdaten an Dritte weitergegeben werden. Zum Zweck der Vermittlung zwischen anfragender Stelle und ehrenamtlichen Bildungsvermittlern kann die Stabstelle Integration der Stadt Ansbach auf Ihre Anmeldedaten zugreifen und Sie kontaktieren. Die Daten können zu Analysezwecken anonymisiert und statistisch ausgewertet werden.
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist die Stadt Ansbach, Nürnberger Straße 26, 91522 Ansbach, Email: stadt@ansbach.de, Telefon: (0981) 51-0. Zuständige Dienststelle für die Bearbeitung von Fragen, Auskunftsersuchen oder Anträgen ist: Stabstelle Integration, Nürnberger Straße 26, 91522 Ansbach, Email: bildungsvermittlung@ansbach.de, Telefon: (0981) 51-528.
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genann- 5 ten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Ansbach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Versicherung
Die ehrenamtlichen Bildungsvermittler sind während Ihrer Tätigkeit bedingungsgemäß haftpflicht- und unfallversichert. Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Einsatz über die Stadt Ansbach koordiniert ist.
Aufwandsentschädigung
Ehrenamtliche Bildungsvermittler erhalten pro Einsatz (entspricht bis zu 90 Minuten) eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro. Hin- und Rückwege zum und vom Einsatzort zählen nicht zur Einsatzzeit. Damit sind alle Kosten gedeckt. Die Aufwandsentschädigung erhalten Sie auch dann, wenn Sie zum vereinbarten Termin erscheinen, der Termin jedoch aus anderen Gründen nicht stattfindet, die der ehrenamtlichen Bildungsvermittler nicht zu vertreten hat. Diese Aufwandsentschädigung wird vom der Stabstelle Integration und des Integrationslotsen gemäß der Anzahl der geleisteten Einsätze auf Ihr Konto überwiesen.
Haftungsausschluss und Vertraulichkeit
Die Inhalte der Gespräche, in denen ehrenamtliche Bildungsvermittler mit ihren Sprachkenntnissen Unterstützung leisten, sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Das gilt nicht gegenüber der Stelle, die den ehrenamtlichen Bildungsvermittler angefordert hat. Ehrenamtliche Bildungsvermittler haften nicht für die inhaltliche Richtigkeit der übersetzten Aussagen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit
Mit der Übermittlung personenbezogener Daten (z.B. Zusendung der Erlaubnis) per E-Mail alternativ per Fax oder Post bin ich einverstanden und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.