26.08.2026
Der Verstoß gegen die Meldepflicht, auch wenn Anzeigen nicht vollständig erstattet werden, erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld zur Folge haben, § 16 Abs. 2 Nr. 5 BArtSchV.
Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Punkte enthalten Pflichtfelder die ausgefüllt werden müssen.
Hier muss die Bescheinigungsnummer für die Vermarktungsbescheinigung eingetragen werden.
Ein Foto des Tieres von oben
Klicken Sie auf Hochladen & Zuschnitt um das Foto des Tieres hochzuladen, zuzschneiden und als das zu verwendende Foto auszuwählen.
Anleitung für den Zuschnitt
Um das Zuschneide-Rechteck in die gewünschte Größe und Position zu bringen, sodass Ihr Motiv vollständig umfasst wird, verwenden Sie die Anfasser an den Rahmenkanten.
Ein Foto des Tieres von unten