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Gemäß den §§ 19 ff. der Satzung der Auszeichnungen durch die Stadt Ansbach kann diese Sportlern für hervorragende Leistungen und für besondere Verdienste auf dem Gebiet des Sports ehren.

 

Eine Plakette können erhalten:

in Gold                                            1. bis 3. Platz bei Welt- oder Europameisterschaften

                                                        1. Platz  Deutsche Meisterschaften

                              

in Silber                                          2. Platz Deutsche Meisterschafen

                                                        1. Platz Süddeutsche Meisterschaften

 

in Bronze                                         3. Platz Deutsche Meisterschafen

                                                         2. u. 3. Platz Süddeutsche Meisterschaften

                                                         1. Platz Bayer. Meisterschaften

                                                         Mitglieder der Deutschen Nationalmannschaft

Jugendplaketten werden entsprechend verliehen.

 

Die Verleihung kann nur an Sportler erfolgen, die ihre Leistungen in der höchsten Leistungsklasse erzielt haben. Eine entsprechende Auszeichnung kann darüber hinaus auch für besondere Leistungen im Versehrtensport und in den Altersklassen der betreffenden Sportart verliehen werden.

 

Gemäß § 20 Absatz 8 können Sportler, die über einen längeren Zeitraum herausragende Leistungen erzielt haben, ohne die vorgenannten Voraussetzungen zu erfüllen, mit einer Urkunde geehrt werden.

Nach den Vorstellungen des Sportausschusses soll eine Auszeichnung nur beantragt werden, wenn an dem Wettbewerb an dem die zur Auszeichnung vorgeschlagene Person oder Mannschaft teilgenommen haben, mindestens 6 Einzelkonkurrenten bzw. 3 Mannschaften gewertet worden sind.

 

Nach § 21 der Satzung können auch Persönlichkeiten mit einer Ehrennadel ausgezeichnet werden, die sich um die Förderung des Sports in besonderer Weise verdient gemacht haben. Jährlich sollen höchstens 5 Persönlichkeiten ausgezeichnet werden.

 

Der Antrag ist jeweils im Jahr des zu ehrenden Erfolgs bis spätestens Ende November beim Sportamt einzureichen.

 

Bei den Aktiven wird gebeten, die Zahl der Mitbewerber an der Meisterschaftskonkurrenz anzugeben und eine Kopie der Ergebnisliste beizufügen. Es muss nachvollziehbar sein, dass der Titel ein vom Verband anerkannter Titel ist und zugleich die Voraussetzungen der Ehrungsrichtlinien erfüllt.

 

Über die Verleihung entscheidet nach Vorbesprechung in der Vorstandschaft des Stadtverbandes für Sport der Sportausschuss des Stadtrates in seiner darauffolgenden Sitzung

 

Jeder Verein darf eine bzw. einen Sportler des Jahres und eine Mannschaft des Jahres für die anstehende Wahl vorschlagen. 

 

Die Richtlinien zur jeweiligen Kategorie sind auf der Homepage im Bereich Sport einsehbar.

 

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