Satzung der Stadt Ansbach vom 19.03.1992 über Auszeichnungen durch die Stadt Ansbach, geändert am 08.06.1993
Auszug Ehrungsrichtlinien Auszeichnungen für Leistungen auf dem Gebiet des Sports
§ 19
Allgemeine Voraussetzungen
(1) Die Stadt Ansbach kann Sportlerinnen und Sportler für hervorragende Leistungen und für besondere Verdienste auf dem Gebiet des Sports sowie Männer und Frauen, die sich um die Förderung des Sports besonders verdient gemacht haben, durch die Verleihung von Plaketten, Urkunden oder Ehrennadeln auszeichnen.
(2) Die Auszeichnungen werden nur für Leistungen und Verdienste vergeben, die für einen Sportverein erbracht wurden, der seinen Sitz in der Stadt Ansbach hat.
§ 20
Voraussetzungen für die Verleihung der Plaketten und Urkunden
(1) Eine Plakette in Gold können erhalten Deutsche Meister sowie 1. bis 3. Sieger bei Welt- oder Europameisterschaften sowie Olympiamedaillengewinner und Welt- bzw. Europarekordler.
(2) Eine Plakette in Silber können erhalten Zweitplazierte bei Deutschen Meisterschaften sowie Süddeutsche Meister und Deutsche Rekordler.
(3) Eine Plakette in Bronze können erhalten Drittplazierte bei Deutschen Meisterschaften. Zweite und Dritte bei Süddeutschen Meisterschaften, Bayerische Landesmeister und Mitglieder einer deutschen Nationalmannschaft.
(4) Eine Jugendplakette in Gold, Silber oder Bronze erhalten die Sieger in Jugend- und Schülerklassen nach Maßgabe der in Abs. (1) bis (3) genannten Bedingungen.
(5) Die Verleihung der Plaketten erfolgt nur an Sportlerinnen und Sportler, die ihre Leistungen in der höchsten Leistungsklasse erzielt haben.
(6) Die Auszeichnungen können auch für entsprechende Leistungen in Mannschaftswettbewerben sowie im Behinderten- und Seniorensport verliehen werden.
(7) Zu jeder Plakette wird eine Besitzerurkunde verliehen.
(8) Sportlerinnen und Sportler, die über einen längeren Zeitraum herausragende Leistungen erzielt haben, ohne die Voraussetzungen der Abs. (1) – (6) erfüllen, können mit einer Urkunde geehrt werden.
§ 21
Voraussetzungen für die Verleihung von Ehrennadeln
Persönlichkeiten, die besondere Leistungen auf dem Gebiet des Sports erbracht oder sich um seine Förderung in seiner Weise verdient gemacht haben, können Ehrennadeln erhalten.
§ 22
Verfahren bei der Verleihung der Auszeichnungen auf dem Gebiet des Sports
(1) Sportvereine, die ihren Sitz in Ansbach haben, schlagen über den Stadtverband für Sport bis zum 15. November jeden Jahres die Personen, welche die Voraussetzungen der §§ 20 bzw. 21 erfüllen, der Stadt Ansbach zur Verleihung der Auszeichnung vor. (2) Über die Verleihung entscheiden Sportausschuss und Sportbeirat des Stadtrates. (3) Die Verleihung erfolgt durch den Oberbürgermeister oder seinen Vertreter in einer zu diesem Zweck durchzuführenden öffentlichen Veranstaltung. § 23 Form der Plaketten Die Plaketten haben einen Durchmesser von 75 mm (§ 20 Abs. 1 – 3) und 45 mm (§ 20 Abs. 4). Auf der Vorderseite ist das Stadtwappen ausgeprägt, auf der Rückseite sind die Worte „Für erfolgreiche Leistungen im Sport“ eingraviert. § 24 Beschränkung der Anzahl der Auszeichnungen (1) Eine Plakette kann jeweils nur einmal für eine Leistung in einer Sportart verliehen werden, für jede weitere auszeichnungswerte sportliche Leistung wird eine Urkunde verliehen, jedoch nicht öfter als einmal jährlich. (2) Mit der Ehrennadel sollen jährlich höchstens fünf Personen auszeichnet werden.
Der Antrag ist jeweils im Jahr des zu ehrenden Erfolgs bis spätestens Ende November beim Sportamt einzureichen.
Bei den Aktiven wird gebeten, die Zahl der Mitbewerber an der Meisterschaftskonkurrenz anzugeben und eine Kopie der Ergebnisliste beizufügen. Es muss nachvollziehbar sein, dass der Titel ein vom Verband anerkannter Titel ist und zugleich die Voraussetzungen der Ehrungsrichtlinien erfüllt.
Über die Verleihung entscheidet nach Vorbesprechung in der Vorstandschaft des Stadtverbandes für Sport der Sportausschuss des Stadtrates in seiner darauffolgenden Sitzung
Jeder Ehrungsantrag nimmt automatisch an der Wahl zum Sportler, zur Sportlerin oder zur Mannschaft des Jahres teil. Diese Wahl findet außerhalb der Ehrungskriterien statt und berücksichtigt sowohl soziale als auch nicht-sportliche Aspekte. Sollte ein Sportler, eine Sportlerin oder eine Mannschaft explizit nur für die Wahl zum/zur Sportler/in oder Mannschaft des Jahres vorgeschlagen werden, obwohl die Ehrungskriterien augenscheinlich nicht erfüllt werden, bitten wir den/die Antragsteller/in dies im Kommentarfeld am Ende des Formulars kenntlich zu machen.
Die Förderempfehlungen im Bereich Sport (Talentförderung) ist auf der Homepage des Sportamtes einsehbar: Sport / Stadt Ansbach
Mit dem Antrag erkläre ich mich mit der Übermittlung meiner personenbezogenen Daten einverstanden und stimme der Kontaktaufnahme durch die Sportverwaltung zu. Ich versichere zudem, im Sinne des vorgeschlagenen Sportlers bzw. der vorgeschlagenen Sportlerin oder Mannschaft zu handeln und die Meldung mit deren Einverständnis vorzunehmen. Mir liegt die Erlaubnis der vorgeschlagenen Personen vor, dass diese im Falle einer Ehrung postalisch eingeladen werden dürfen. Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen.