Für den Anschluss eines Hauses oder einer Wohnung an die örtliche Abfallentsorgung ist der Eigentümer/Nießbrauchberechtigte verantwortlich.
Rechtsgrundlage hierfür ist die Abfallgebührensatzung (ABFGS) in der derzeit gültigen Fassung der Stadt Ansbach gemäß dieser die Verpflichtung besteht die häuslichen Abfälle durch die städt. Müllabfuhr entsorgen zu lassen.
Die Restmülltonne/Container ist vom Abfallentsorger/Eigentümer selbst zu erwerben. Die Papier- und Biotonne wird durch den Entsorger Fa. Ernst aus Burgoberbach als Leihgabe zur Verfügung gestellt und kostenlos angeliefert.
Zu jedem angemeldeten Restmüllbehälter besteht ein Anspruch auf einen Bio- und Papierbehälter entsprechend der Größe der Restmülltonne.
Unsere Gebühren richten sich nach dem Fassungsvermögen der Restmüllbehälter bei 14-täglicher Abfuhr.
Restmülltonne
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Gebühren
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Papiertonne
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Biotonne
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60-l
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123,60
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240-l
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80-l
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80-l
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165,00
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240-l
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80-l
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120-l
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247,20
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240-l
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120-l
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240-l
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494,40
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2 x 240-l
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240-l oder 2 x 120-l
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1.100-l Restmüllcontainer
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2.270,40
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2 x 1.100-l-Papiercontainer
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5 x 240-l
oder weniger
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Wichtiger Hinweis:
Der Abfallbeseitigungsgebühren-Bescheid und die Gebührenmarke haben eine Gültigkeit von 4 Jahren, sofern uns keine Änderung gemeldet und ein neuer Bescheid erlassen wird. Die genaue Laufzeit ist auf der Gebührenmarke ersichtlich (z. B. 2025 - 2028). Die Fälligkeit der vierteljährlichen Zahlungen der Leerungsgebühren entnehmen Sie dem Abfallbeseitigungsgebühren-Bescheid.
Bei nicht in Anspruch genommener Leerung werden keine anteiligen Gebühren erstattet.
Um Müllgebühren zu sparen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit mit einem anderen Haushalt in unmittelbarer Nachbarschaft die Müllbehälter gemeinsam zu nutzen.
Bitte beachten:
Die Abfallbehälter/Sammelsäcke müssen spätestens bis 6:00 Uhr am Abfuhrtag bereitgestellt werden!
Sollte es zu einer Fehlbefüllung eines Müllbehälters kommen, findet keine Leerung statt.
Im Wiederholungsfall muss ein Bußgeld erhoben werden.
Eine Rolle Gelbe Säcke werden einmal gegen Ende des Jahres an alle Ansbacher Haushalte verteilt.
Zusätzlich benötigte Säcke können im Bürgerarmt (Nürnberger Str. 32), im Betriebsamt (Hospitalstr. 26), in der VHS (Kannenstr. 16) oder im Wertstoffhof der Stadt Ansbach (Adalbert-Philipp-Str. 48, Tel. 0981/97780820) abgeholt werden.
Für ein kurzfristig erhöhtes Restmüllvolumen kann ein Zusatzrestmüllsack (Inhalt 50L) aus Papier für
5,50 € an folgenden Stellen erworben werden:
- Betriebsamt, Hospitalstr. 26
- Wertstoffhof der Stadt Ansbach, Adalbert-Philipp-Str. 48
Gegen Vorlage der Geburtsurkunde gewährt die Stadt Ansbach einmalig für Neugeborene sechs kostenlose Restmüllsäcke. Ebenso können gegen Vorlage eines ärztlichen Attests bei Inkontinenz sechs kostenfreie Restmüllsäcke ausgegeben werden.
Diese Restmüllsäcke können Sie im Betriebsamt der Stadt Ansbach (Hospitalstr. 26, Tel. 0981 / 51-570) abholen.
Noch ein Hinweis in Sachen Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein:
Bitte nutzen Sie die im Stadtgebiet bereitgestellten Altblech-, Glas- und Altkleidercontainer.
Ebenso stehen zur Entsorgung des privaten anfallenden Grüngutabfalls (Rasen-/Grasschnitt, Gehölzschnitt, Heckenschnitt, Äste, Laub) der Ansbacher Bevölkerung im Stadtgebiet neun Grüngutcontainer sowie die Grüngutannahmestelle hinter der Kläranlage zur Verfügung. Die Standorte für die Grüngutcontainer entnehmen Sie dem Abfall- und Umweltwegweiser