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Mir ist bekannt, dass die Akteneinsicht kostenpflichtig ist (Bearbeitungsgebühr 10 € zzgl. 7,50 € je Datei).

Die Gebühren werden von der Stadt Ansbach in Rechnung gestellt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt ausschließlich elektronisch an den/die Antragsteller/in per E-Mail.

 

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2. Akteneinsicht

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Mir ist bekannt, dass die Akteneinsicht kostenpflichtig ist (Bearbeitungsgebühr 10 € zzgl. 7,50 € je Datei). Die Gebühren werden von der Stadt Ansbach in Rechnung gestellt. Die Übermittlung der Daten erfolgt ausschließlich elektronisch an den/die Antragsteller/in per E-Mail.

1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt