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Grundlegende Charakterisierung (gC ) für die Ablagerung von Abfällen zur Beseitigung oder Verwertung
als Deponieersatzbaustoff gem. § 8 Deponieverordnung (DepV) für die Anlieferung von Bauschuttt
oder Aushub > 2 t auf der Deponie " Am Haldenweg " Deponieklasse 0 , Charakterisierung je Anfallstelle.

 

Zugelassene Abfälle auf der Deponie Haldenweg 

Abfallbezeichnung AVV-Abf.Schl.Nr.
17 01 01    Beton 
17 01 02    Ziegel 
17 01 03    Fliesen, Ziegel, Keramik
17 01 07    Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik 
17 05 06    Baggergut, das keine gefählichen Stoffe enthält

 

Gebührenordnung - Deponie Haldenweg
14 € / t für Erdaushub
14 € / t für Bauschutt

 

(Bauschluttkantenlänge bis 80 cm)

 

Öffnungszeiten
Mo - Do von 07.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 16.30 Uhr ( Anlieferungen bis 16.00 Uhr )

Freitag von 07.00 - 13.00 Uhr (Anlieferungen bis 12.30 Uhr)

Nicht zugelassen u.a. im Bauschutt / Erde

Gips, Gipskarton, Ytong-Steine, Heraklith-Platten, Kunststoffe, Asphalt, Strohmatten, Dachdämmungen,
Schornsteine, Humus, Asbest
geforderte Analysen: Untersuchung nach Deponieverordnung DK 0

 

Nicht zugelassen u.a. im Bauschutt / Erde

Gips, Gipskarton, Ytong-Steine, Heraklith-Platten, Kunststoffe, Asphalt, Strohmatten, Dachdämmungen,
Schornsteine, Humus, Asbest

 

Geforderte Analysen

Untersuchung nach Deponieverordnung DK 0

 

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