Grundlegende Charakterisierung (gC ) für die Ablagerung von Abfällen zur Beseitigung oder Verwertung
als Deponieersatzbaustoff gem. § 8 Deponieverordnung (DepV) für die Anlieferung von Bauschuttt
oder Aushub > 2 t auf der Deponie " Am Haldenweg " Deponieklasse 0 , Charakterisierung je Anfallstelle.
Zugelassene Abfälle auf der Deponie Haldenweg
Abfallbezeichnung AVV-Abf.Schl.Nr.
17 01 01 Beton
17 01 02 Ziegel
17 01 03 Fliesen, Ziegel, Keramik
17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik
17 05 06 Baggergut, das keine gefählichen Stoffe enthält
Gebührenordnung - Deponie Haldenweg
14 € / t für Erdaushub
14 € / t für Bauschutt
(Bauschluttkantenlänge bis 80 cm)
Öffnungszeiten
Mo - Do von 07.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 16.30 Uhr ( Anlieferungen bis 16.00 Uhr )
Freitag von 07.00 - 13.00 Uhr (Anlieferungen bis 12.30 Uhr)
Nicht zugelassen u.a. im Bauschutt / Erde
Gips, Gipskarton, Ytong-Steine, Heraklith-Platten, Kunststoffe, Asphalt, Strohmatten, Dachdämmungen,
Schornsteine, Humus, Asbest
geforderte Analysen: Untersuchung nach Deponieverordnung DK 0
Nicht zugelassen u.a. im Bauschutt / Erde
Gips, Gipskarton, Ytong-Steine, Heraklith-Platten, Kunststoffe, Asphalt, Strohmatten, Dachdämmungen,
Schornsteine, Humus, Asbest
Geforderte Analysen
Untersuchung nach Deponieverordnung DK 0
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